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Aufsicht und Beratung

Aufsicht

 

Unsere Firma bietet Ihnen die langfristige Zusammenarbeit nach dem Prinzip der Brandschutzaufsicht über Ihr Objekt. Die breite Palette an Dienstleistungen unserer Firma erlaubt uns die umfassende Herangehensweise an Ihr Objekt.

Im Rahmen des Vertrags bezüglich der Aufsicht bieten wir:

  • Vertretung des Kunden vor den Organen der Berufsfeuerwehr
  • Ausführung von Überprüfungen und Wartungen sowie Renovierungen der Brandschutzausrüstung
  • Beurteilung der laufenden Funktionsweise von Brandschutzsystemen und -Vorrichtungen
  • Wartung von Brandschutzanlagen
  • Nachrüstung des Objekts mit Brandschutzausrüstung
  • Brandschutz-Audit des Objekts
  • Mitarbeiter-Schulungen im Bereich Brandschutz
  • Erstellung oder Aktualisierung der Brandschutzanleitung
  • Nachrüstung des Objekts mit Fluchtweg-Kennzeichnungen
  • Administrative Bedienung der obigen Maßnahmen, u. a. Erarbeitung der entsprechenden Dokumentation

sowie viele andere, je nach unterzeichnetem Vertrag. Die obigen Dienstleistungen werden durch Experten für Brandschutz ausgeführt – Ingenieure für Brandsicherheit, die sich auf verschiedene Bereiche der Brandschutz-Branche spezialisiert haben. Unsere Mitarbeiter verfügen über reichhaltiges Wissen und Erfahrung im Bereich der Interpretation des Rechts im Bereich Brandschutz, sowie der Planung und Ausführung passiver Schutzvorrichtungen und Brandschutzanlagen (BMS, AWA, SFLA, Notbeleuchtung von Fluchtwegen, Rauchabzugslüftung etc.).

 

Vereinbarung der Projekte mit einem Gutachter

 

Wir bieten umfassende und professionelle Dienstleistungen im Bereich der Vereinbarung von Projektdokumentationen.
Wir sprechen Bauprojekte und Ausführungsprojekte aus jeder Branche, die einer Vereinbarung bedarf, ab. Jeder Vereinbarung gehen Beratungsgespräche sowie eine eingehende Analyse der Projektdokumentation voraus. Unsere Gutachter verfügen über breit gefächertes Wissen und stehen Ihnen sowohl in der Planungsphase, als auch während der Ausführung der Investition zur Verfügung.

 

Vorbereitung des Gebäudes zur Abnahme

 

Wir erbringen Dienstleistungen im Bereich der Vorbereitung der Investition zur Abnahme durch die Berufsfeuerwehr.

Unsere Dienstleistungen im obigen Bereich werden umfassend und systematisch während der gesamten Dauer des Baus geführt – vom Beginn bis zur endgültigen Abnahme durch die PSP (Berufsfeuerwehr)

Der Umfang unserer Tätigkeiten umfasst:

  • Überprüfung der Konformität der Projektannahmen mit den Anforderungen der technischen Bauvorschriften sowie der Brandschutzvorschriften
  • Überprüfung der Konformität der ausgeführten Arbeiten mit den Annahmen des Bauprojekts sowie den Anforderungen der technischen Bauvorschriften sowie der Brandschutzvorschriften
  • Optimierung der Projektlösungen
  • Teilnahme an Beratungsgesprächen und Koordinationen
  • Überprüfung der Vollständigkeit aller von den Auftragnehmern gelieferten Bestandsdokumentationen, Zertifikaten der Bauwerkstoffe und Installationsgeräte
  • Teilnahme an der Vorbereitung der Brandschutz-Tests
  • Zusammenarbeit bei der Vorbereitung von Materialien für das End-Abnahmeprotokoll der PSP (Berufsfeuerwehr)
  • Teilnahme an der Abnahme sowie lokale Begutachtung (mit Beteiligung der PSP – Berufsfeuerwehr) während der Durchführung der Abnahme
  • Erarbeitung der Brandschutzanleitung
  • Erarbeitung des Plans für die Verteilung von Hand-Löschausrüstung sowie Kennzeichnung im Bereich Fluchtwege und Brandschutz
  • Ausstattung des Gebäudes mit Hand-Löschausrüstung sowie Kennzeichnung im Bereich Fluchtwege und Brandschutz

 

Schulungen

 

Wir bieten die Ausführung umfassender Brandschutz-Schulungen zu attraktiven Preisen sowie schnellen Terminen.
Schulungen werden in den Objekten des Kunden geführt. Im Hinblick auf die Vielfalt von Objekten sowie oft Komplexität der darin eingesetzten Brandschutzsysteme, werden die Schulungen immer individuell, unter Berücksichtigung der obigen Aspekte durchgeführt.

Dauer sowie Programm der Schulung passen wir an Ihre Bedürfnisse sowie die Art des geführten Gewerbes an.
Wir führen unsere Brandschutz-Schulungen auf kurzweilige und interessante Art, mit dem Einsatz moderner Multimedia-Techniken, Vorführungen der Verwendung von Hand-Löschausrüstung und internen Hydranten.
Die Vortragenden zu Themen, die mit dem Brandschutz verbunden sind, sind Ingenieure, Experten für Brandschutzsicherheit. Nach absolvierter Schulung stellen wir eine entsprechende Bescheinigung aus.

Schulungen auf dem Gebiet von Warschau und Umgebung sind von zusätzlichen Rabatten erfasst. Wir laden zur Kontaktaufnahme ein.

 

Evakuations-Übungen

 

Unsere Firma erbringt auch Dienste im Bereich der Durchführung von Evakuations-Übungen und Probe-Evakuationen:

Die Pflicht der praktischen Überprüfung der Organisation und der Bedingungen der Evakuation folgt aus § 17 der Verordnung des Ministeriums für Inneres und Verwaltung vom 7. Juni 2010 über den Brandschutz von Gebäuden, anderen Bauobjekten und Geländen.

Eigentümer oder Verwalter des Objekts für mehr als 50 Personen bestimmten Objekts, die seine dauerhaften Benutzer sind, und das nicht zur Kategorie der Gefahr für Menschen ZL IV eingestuft worden ist, sollten mindestens einmal alle 2 Jahre eine praktische Überprüfung der Organisation und Bedingungen der Evakuation des gesamten Objekts durchführen.

  1. Im Fall von Objekten, in denen sich gleichzeitig eine Gruppe von mehr als 50 Benutzern zyklisch ändert, insbesondere: Schulen, Kindergärten, Internate, Studenteheitem, ist die praktische Überprüfung der Organisation sowie der Bedingungen der Evakuation mindestens einmal jährlich durchzuführen, jedoch nicht später als 3 Monate ab dem Beginn der Nutzung des Objekts durch die neuen Benutzer.
  2. Im Fall von Objekten, die über eine Brandschutzzone verfügen, die in der Gefahrenkategorie für Menschen ZL II eingestuft ist, sowie in Gebäuden der Unterkunft, die auf dem Gelände von Strafvollzugsanstalten gelegen sind, müssen Umfang und Bereich des Gebäudes, das von der praktischen Überprüfung der Organisation und Bedingungen der Evakuation erfasst wird mit dem örtlich zuständigen Landkreis- (Stadt-) Kommandanten der Berufsfeuerwehr vereinbart werden.
  3. Eigentümer oder Verwalter des Objekts benachrichtigen den örtlich zuständigen Landkreis- (Stadt-) Kommandanten der Berufsfeuerwehr über den Termin der Durchführung der Maßnahmen, von denen in Abs. 1 die Rede ist, nicht später als eine Woche vor deren Durchführung.

Jede Evakuations-Übung endet mit der Erarbeitung eines Berichts, der die Schlussfolgerungen vom Verlauf der Übungen enthält. Auf Grundlage der Schlussfolgerungen werden Empfehlungen für den Gebäudeverwalter erarbeite, die auf die Verbesserung der Evakuationsbedingungen abzielen.